Information zur Neufassung der Satzung

Bei der Jahreshauptversammlung der Jugendkapelle Möhrendorf e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung am 16. Februar 2017 eine Neufassung der Satzung beschlossen.

Zudem wurde der Vorstand bevollmächtigt bei Beanstandungen durch das Registergericht formelle Änderungen an der Satzung vorzunehmen. Die Vollmacht wurde einstimmig erteilt.

Folgende Änderungen wurden durch Beschluss des Vorstandes am 16. Mai 2017 einstimmig beschlossen:

Beschlossen 16. Februar 2017Beschlossen nach Aufforderung durch das Registergericht am 16. Mai 2017
§ 1 Nr. 2

„Vereinsregisternummer 18649167 ins Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen“

§ 1 Nr. 2

ersetzt durch „Vereinsregisternummer 20909 ins Vereinsregister des Amtsgerichts Fürth“

§ 10 Nr. 2

„oder durch schriftliche Benachrichtigung aller Mitglieder durch den vertretungsberechtigten Vorstand unter Angabe der Tagesordnung an die zuletzt von Seiten des Mitglieds dem Verein gegenüber benannte Mitgliederadresse. Der Vorstand ist berechtigt, soweit von Seiten des Mitglieds angegeben, die schriftliche Einladung auch an eine zuvor benannte E-Mail-Adresse zu senden.“

 

entfällt

§ 10 Nr. 7

„stellvertretenden Vorsitzenden“

§ 10 Nr. 7

ersetzt durch „2. Vorsitzenden“

§ 11 Nr. 1

„Der Vorstand“

§ 11 Nr. 1

ersetzt durch „Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB (geschäftsführender Vorstand)“

§ 11 Nr. 1 b)

„dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden)“

§ 11 Nr. 1 b)

ersetzt durch „2. Vorsitzenden“

§ 11 Nr. 1 c)

„dem Schriftführer“

§ 11 Nr. 1 c)

ersetzt durch „dem Schriftführer,“

§ 11 Nr. 2

„Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB allein durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Der 2. Vorsitzende ist nur gemeinsam mit einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstands berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.“

§ 11 Nr. 2

ersetzt durch „Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden alleine oder durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vertreten.“

§ 11 Nr. 11

„durch seinen Stellvertreter“

§ 11 Nr. 11

ersetzt durch „durch den 2. Vorsitzenden“

 

Steffen Schmidt, 1. Vorsitzender Jugendkapelle Möhrendorf e.V.